Aktivierungsmaßnahmen
Neben der Aus- und Weiterbildung werden in den AWZ-Unternehmen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung durchgeführt, die geeignet und angemessen sind, die Eingliederungsaussichten von Arbeitssuchenden, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden und Arbeitslosen zu unterstützen, eine Beschäftigung zu finden und aufzunehmen.
Sie haben zum Ziel:
- die Berufsorientierung
- an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen
- Vermittlungshemmnisse festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen
- in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln
- an eine selbstständige Tätigkeit heranzuführen
- bei Aufnahme einer Beschäftigung stabilisierend zu unterstützen.
Die Maßnahmen werden durch die Bundesagentur für Arbeit, der Kommunalen Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz bzw. dem Landkreis Harz gefördert.
Erfolgreich umgesetzt werden Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45, Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 SGB III bzw. nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45, Abs. 1, Satz 1, Nrn. 1, 2, 3 und 5 SGB III. Vorrangiges Ziel dieser Maßnahmen ist die Stabilisierung und Aktivierung der Teilnehmer, Vermittlungshemmnisse festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen, die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und die Ausbildungs-/Beschäftigungsaufnahme zu stabilisieren.
Zu den Aktivierungsmaßnahmen gehören u.a. auch Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d, Satz 2 SGB II. Sie stellen nach dem SGB II öffentlich geförderte Beschäftigungen dar.
Es handelt sich um zusätzliche, im öffentlichen Interesse stehende, nicht den Wettbewerb beeinträchtigende Tätigkeiten. Ziel von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung ist es, Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern, indem diese berufliche Erfahrungen sammeln, ihre Kenntnisse erweitern und soziale Kontakte knüpfen. Sie ermöglichen eine (soziale)Teilhabe am Arbeitsleben und dienen als mittelfristige Brücke dem Ziel einer Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
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